Futsal ist der offizielle Hallenfußball des Weltverbandes FIFA. Der so genannte "Futebol de Sala(o)" - der "Salon-Fussball" hat seinen Ursprung im südamerikanischen Raum.
Im Vergleich zum traditionellen Hallenfußball wie er in Deutschland gespielt wird, unterscheiden sich die Futsal Regeln in einigen Punkten. Gespielt wird auf Handballtore. Der Ball wird nicht eingeworfen sondern eingekickt. Es wird ohne Bande gespielt.
Eine Mannschaft besteht aus einem Torwart und vier Feldspielern. Bis zu sieben Auswechselspieler sind erlaubt. Das Spiel besteht aus 2 Halbzeiten mit je 20 Minuten Dauer. Entscheidend hierbei ist die Nettospielzeit. Eck-, Frei- oder Torabstöße müssen innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden, so dass die Dynamik des Spiels gefördert wird.
Fouls, die eine Mannschaft begeht, werden gezählt und kumuliert. Ab dem 6. Foulspiel einer Mannschaft wird jeweils ein Strafstoß verhängt. Rempeln, Hineingrätschen bzw. Tackling sind untersagt. Diese Festlegungen sorgt dafür, dass es fairer zugeht und weniger aggressiv gespielt wird als im herkömmlichen Hallenfußball.
Ein gravierender Unterschied besteht auch in der Beschaffenheit und Größe des Balles, der beim Futsal im Vergleich zum herkömmlichen Fußball etwas kleiner und weicher ist und deutlich geringere Sprungeigenschaften aufweist. Dies erleichtert die Spielbarkeit des Balles, was vor allem für Anfänger von Vorteil ist und zum Beispiel bei inhomogenen Leistungsgruppen für mehr Spielfluss sorgt.
Wichtigste Bestimmungen
§ 6
Spielfeld und Spielfeldaufbau
(1) Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Die Länge des
Spielfeldes soll mindestens 25 m und höchstens 42 m betragen. Die Breite soll
mindestens 16 m und höchstens 25 m betragen. Das Spielfeld ist vom Zuschau-
erraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens 1
m von den Hallenwänden entfernt gezogen werden.
(2) Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche große Spielhälften teilen.
(3) Die Torgröße ist auf die Größe 3 x 2 Meter (Handballtore) begrenzt. Andere Tor-
größen sind nicht erlaubt. Die Tore müssen über einen Sicherheitsmechanismus
verfügen, der ein Umkippen verhindert. Tragbare Tore dürfen verwendet werden,
müssen aber über die gleichen Sicherheitsmechanismen verfügen wie herkömm-
liche Tore.
(4) Als Straf-/Torraum muss ein eingezeichneter Viertelkreis Verwendung finden,
dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Der Kreismit-
telpunkt muss an der Außenkante der Torpfosten liegen.
(5) In der Entfernung von sechs Metern – vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den
Pfosten gesehen - ist die Strafstoßmarke einzuzeichnen.
(6) Eine zweite Strafstoßmarke ist 10 m vor dem Tor einzuzeichnen.
(7) Eckfahnen werden nicht aufgestellt.
§ 8
Mannschaften
(1) Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf 12 Spieler begrenzt.
(2) Davon müssen zu Spielbeginn fünf Spieler auf dem Spielfeld stehen. Einer von
diesen Spielern muss der Torwart sein.
(3) Es können vom Veranstalter für ein Turnier keine Einsatzbeschränkungen hin-
sichtlich der Gesamtspielerzahl erlassen werden. Die zulässige Spielerzahl pro
Spiel darf nicht überschritten werden.
(4) Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel
gehören (sieben), sowie maximal drei weitere Personen.
(5) Betritt ein Spieler das Spielfeld zu früh, so ist das Spiel zu unterbrechen. Der be-
treffende Spieler muss das Spielfeld wieder verlassen und ist zu verwarnen. Das
Spiel wird dann mit indirektem Freistoß, an der Stelle wo sich der Ball bei der Un-
terbrechung befand, fortgesetzt.
(6) Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel erlaubt) erfolgt grund-
sätzlich im Bereich der markierten Wechselzone. Ein Torwartwechsel kann nur
während einer Spielruhe erfolgen.
(7) Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.
§ 10
Spielzeiten
Die Spieldauer beträgt grundsätzlich 2 x 20 Minuten. Sie kann bei Turnieren verkürzt
werden. Bei Spielen von Frauen, Herren und Senioren sollte die Spielzeit insgesamt
pro Spiel nicht unter 1 x 20 Minuten bei laufender Uhr ohne Seitenwechsel liegen. Es
liegt im Ermessen des Schiedsrichters, bei Spielunterbrechungen den Zeitmesser
anzuweisen, die Zeit anzuhalten.
(1) Futsalspiele und Futsalturniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel (Pause)
durchgeführt. Die Halbzeitpause darf drei Minuten nicht überschreiten.
(2) Die Offiziellen der Mannschaft sind berechtigt, den Zeitnehmer um eine Auszeit
von einer Minute zu ersuchen. Die Auszeit ist durch Abgabe einer besonderen
Karte, welche vor Spielbeginn von der Turnierleitung ausgegeben wird, beim
Zeitnehmer zu verlangen.
(3) Eine Auszeit von einer Minute kann einmal pro Spielhälfte in Anspruch genom-
men werden. Diese wird aber erst gewährt, wenn die Mannschaft, die die Auszeit
verlangt, im Ballbesitz ist.
(4) Macht eine Mannschaft von der ihr zustehenden Auszeit in der ersten Spielhälfte
keinen Gebrauch, so hat diese Mannschaft in der zweiten Spielhälfte trotzdem
nur Anspruch auf eine Auszeit von einer Minute.
(5) Ist der Ball aus dem Spiel, kündigt der Zeitnehmer mit einem Pfiff oder einem
akustischen Signal, welches sich von den Signalen der Schiedsrichter unter-
scheiden muss, den Beginn einer Auszeit an.
(6) Während der Auszeit dürfen die Spieler das Spielfeld verlassen; die Auswech-
selspieler müssen außerhalb des Spielfeldes bleiben. Spieler dürfen erst nach
Ende der Auszeit wieder ausgetauscht werden. Der Betreuer, der die Anweisun-
gen in der Auszeit erteilt, darf das Spielfeld nicht betreten
§ 11
Spielbestimmungen
(1) Die Abseitsregel ist aufgehoben.
(2) Das Spiel wird mit Torabwurf durch den Torwart fortgesetzt, wenn der Ball zuletzt
von einem Spieler der angreifenden Mannschaft berührt wurde und in der Luft
oder am Boden die Torlinie vollständig überschreitet, ohne dass dabei ein Tor er-
zielt wurde. Aus einem Torabwurf und einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt er-
zielt werden.
(3) Beim Anstoß
müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft 3 m, bei
allen anderen Spielfortsetzungen (Ausnahme SRB) 5 m vom Ball entfernt
sein.
(4) Es gibt direkte und indirekte Freistöße.
(5) Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des
Strafstoßschützen im Spielfeld, aber außerhalb des Strafraumes und mindestens
5 m vom Ausführungspunkt entfernt sein.
(6) Aus einem Eckstoß kann nur für die ausführende Mannschaft ein Tor direkt erzielt
werden.
(7) Bei einem Seitenausball ist das Spiel durch Einkicken fortzusetzen. Aus einem
Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt werden.
(8) Das Spiel ist mit Einkick fortzusetzen, wenn
a) der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten
hat
b) der Ball die Hallendecke berührt
c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das
Spielfeld hineinragt, berührt.
(9) Beim Einkick muss der Ball auf der Seitenlinie ruhen. Die Spieler der verteidi-
genden Mannschaft müssen mindestens 5 m von diesem Punkt entfernt sein,
an dem der Einkick ausgeführt wird. Der Einkick muss innerhalb von 4 Sek.
ausgeführt sein, nach dem der den Einkick ausführende Spieler im Ballbesitz
ist. Der Einkick ausführende Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen.
Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser bewegt hat.
(10)
Als kumulierte Fouls gelten alle in der Regel 12 aufgelisteten Vergehen, die
mit einem direkten Freistoss geahndet werden. Die ersten fünf, vier oder drei
kumulierten Fouls (Zahl richtet sich nach der in § 11 Abs. 14 Buchst. f fest-
gelegten Zahl), die jede Mannschaft in einer Halbzeit begeht, werden im
Spielbericht vermerkt. Die Schiedsrichter können das Spiel weiterlaufen las-
sen,
a) sofern sie auf Vorteil entscheiden,
b) die Mannschaft noch nicht fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach der in
§ 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) an kumulierten Fouls begangen hat
und
c) der gegnerischen Mannschaft durch das Vergehen keine offensichtliche
Torchance genommen wurde.
(11) Haben die Schiedsrichter auf Vorteil entschieden, zeigen sie dem Zeitnehmer
das kumulierte Foul mit Hilfe des vorgeschriebenen Signals an, so bald der
Ball aus dem Spiel ist.
(12) Bei Freistößen, welche für die ersten fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich
nach der in § 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl) kumulierten Fouls für
jede Mannschaft in jeder Halbzeit ausgesprochen werden, sofern das Spiel
zu diesem Zweck unterbrochen wurde.
a) darf die gegnerische Mannschaft eine Spielmauer bilden,
b) müssen die Gegenspieler mindestens 5 m vom Ball entfernt stehen, bis der
Ball im Spiel ist,
c) kann aus dem Freistoß ein Tor direkt erzielt werden.
(13) Ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der in § 11 Abs.
14 Buchst. f festgelegten Zahl) von jeder Mannschaft pro Halbzeit kumulierten
Foul,
a) darf die gegnerische Mannschaft keine Spielmauer mehr bilden,
b) muss der Freistoss ausführende Spieler eindeutig identifiziert werden,
c) muss sich der Torwart in seinem Strafraum befinden und mindestens 5 m
vom Ball entfernt sein,
d) müssen sich alle Feldspieler hinter einer imaginären Linie befinden, die au-
ßerhalb des Strafraums auf Ballhöhe parallel zur Torlinie verläuft.
e) müssen die Spieler mindestens 5 m Abstand zum Ball halten und dürfen
den Spieler, der den Freistoss ausführt, nicht behindern. Kein Spieler darf
diese unsichtbare Linie übertreten, solange der Ball nicht berührt oder ge-
spielt wurde.
(14) Ausführung ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der
in § 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl) kumulierten Foul
a) Der ausführende Spieler muss versuchen, aus dem Freistoß direkt ein Tor
zu erzielen. Er darf dabei den Ball nicht abspielen.
b) Nach Ausführung des Freistoßes darf kein Spieler den Ball berühren bevor
dieser vom gegnerischen Torwart berührt wurde, vom Torpfosten oder von
der Querlatte abgeprallt ist oder das Spielfeld verlassen hat.
c) Wenn ein Spieler in der gegnerischen Spielfeldhälfte oder in seiner eigenen
Hälfte von der imaginären Linie, die parallel zur Mittellinie 10 m von der Tor-
linie entfernt durch die zweite Strafstoßmarke verläuft, ein solches Foul
begeht, muss der Freistoß von dieser Marke ausgeführt werden. Der Frei-
stoß ist gemäß den Bestimmungen unter „Ort der Ausführung“ auszufüh-
ren.
d) Wenn ein Spieler in der eigenen Spielhälfte zwischen der 10 Meter- Linie
und der Torlinie, aber außerhalb des Strafraums, ein sechstes fünftes odet
viertes (Zahl richtet sich nach der in § 11 Abs. 14 Buchst. f festgelegten
Zahl) Foul begeht, kann die Mannschaft, die den Freistoß ausführt ent-
scheiden, ob sie ihn von der zweiten Strafstoßmarke oder von der Stelle
ausführen will an der sich das Vergehen ereignet hat.
e) Der direkte Freistoß ist auch nach Ablauf der regulären Spielzeit einer
Halbzeit oder einer Verlängerungshalbzeit auszuführen.
f) Bei Spielen mit weniger als 20 Minuten Spielzeit pro Halbzeit oder Ge-
samtspielzeit, verringert sich die Zahl der kumulierten Fouls für einen di-
rekten Freistoß von der 10 Meter-Marke wie folgt: bis zu 14 Minuten erfolgt
ein 10 Meter-Freistoß beim 4. Foul und zwischen 15 und 19 Minuten beim
5. Foul.
(15) Die
Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, gelb-rote
Karte und rote Karte) aussprechen. Nach Feldverweis auf Dauer (gelb-
rote Karte, rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zwei Minuten mit
einem Spieler weniger weiterspielen. Erzielt während der Strafzeit die geg-
nerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder
ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Un-
terzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für
die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite
Strafzeit. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel
seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis
mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme
auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sport-
gericht zu melden und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich.
(16) Die
Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch persönliche Strafen auf
nicht weniger als drei Spieler verringert werden. Bei weniger als drei Spielern
(einschl. Torwart) ist das Spiel abzubrechen.
(17) Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem gün-
stigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1
dieser Futsal-Richtlinien als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren
gewertet.
(18) Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O.-System
unentschieden, so werden diese entsprechend den Bestimmungen des § 10
dieser Richtlinien zu Ende geführt. Die Entscheidung wird sofort durch Sechs-
meterschießen herbeigeführt.
(19)
Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet
zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel
unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so ent-
scheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein
Sechsmeterschießen durchgeführt. Bei drei oder mehr punktgleichen
Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten
Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so
entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so
entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach
immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle
der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist
dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch
diese Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore der Grup-
penspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein
Sechsmeterschießen durchgeführt.
(20) Zum Sechsmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer
der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung,
so tritt auch der Gegner mit nur fünf Spielern an. Mit weniger als fünf Spielern
kann ein Sechsmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende
Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft
während des Sechsmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die
Entscheidung fortgeführt.