16. Richtlinien für Hallenfußball
§ 1
Nachstehende Richtlinien gelten für alle Hallenspiele und -turniere im Bereich des
Bayerischen Fußball-Verbandes.
§ 2
Veranstalter
Veranstalter von Hallen-Fußballturnieren dürfen nur Organe und Vereine des BFV
sein. Ein veranstaltender Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.
§ 3
Genehmigungsverfahren
1. Die Durchführung von Hallenturnieren haben die veranstaltenden Vereine
mindestens 4 Wochen vorher (Datum des Poststempels) ihrem zuständigen
Spielleiter und Schiedsrichter-Obmann mit Turnier- und Zeitplan sowie den
teilnehmenden Vereinen anzuzeigen.
2. Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist die Spielgenehmigung über
den BFV beim DFB einzuholen.
3. Wegen einer Hallenveranstaltung können angesetzte Verbandsspiele
keinesfalls abgesetzt werden.
4. Bei offiziellen Meisterschaften des BFV kann jeder Verein nur eine Herrenoder
Frauenmannschaft, bei Junioren/Juniorinnen eine Mannschaft pro
Altersklasse melden.
§ 4
Rechtliche Grundlagen
Fußballspiele in der Halle werden nach den Spielregeln der FIFA, den
Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach diesen Richtlinien
durchgeführt.
§ 5
Spielberechtigung
1. Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spiel- und
Jugendordnung (SpO, JO) entsprechend.
Bei Fehlen eines oder mehrerer Pässe sind die Spiele einzeln als verloren zu
werten, wenn der Pass/die Pässe nicht unmittelbar nach dem Spielschluss
des letzten Vorrundenspiels des Tages des betroffenen Vereins
vorliegt/vorliegen.
2. Vor Beginn des ersten Spieles hat jede teilnehmende Mannschaft eine
Spielerliste (BFV- Hallenspielbericht) der zum Einsatz kommenden Spieler bei
der Turnierleitung abzugeben, die bis zum Turnierende ergänzt werden kann.
3. Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften gleicher Altersklasse eines
Vereins an einem Turnier kann ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt
werden.
4. Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Einsatz eines Spielers
durchzuführen. Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos als Privatspiele.
§ 6
Spielfeld und Spielfeldaufbau
1 Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld
ist vom Zuschauerraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach
Möglichkeit mindestens ein Meter von den Hallenwänden entfernt gezogen
werden.
2. Das Spielen mit Seitenbande oder Seiten- und Torbande (Rundumbande) ist
zugelassen. Eine aufgestellte Bande muss mindestens ein Meter hoch und
fest verankert sein. Mit der Torbande allein kann nicht gespielt werden.
3. Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche Spielhälften teilen.
4. Die Tore sollen die Ausmaße fünf Meter Breite und zwei Meter Höhe haben.
Bereits vorhandene Hallentore 3 x 2 Meter können in Ausnahmefällen benutzt
werden.
5. Als Straf-/Torraum kann ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden,
dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Wird ein
rechteckiger Straf-/Torraum abgezeichnet, so muss dieser mindestens sechs
Meter tief und die seitlichen Begrenzungslinien mindestens drei Meter vom
Torpfosten entfernt sein.
6. In der Entfernung von sieben Metern - von der Torlinie aus gerechnet - ist der
Strafstoßpunkt einzuzeichnen.
7. Eckfahnen werden nicht aufgestellt.
§ 7
Spielball
Der Spielball (auch Futsalball möglich) muss der jeweiligen Altersklasse
entsprechen. Die Art des Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein.
§ 8
Mannschaften
1. Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler richtet sich nach der
Spielfeldgröße. Im Bereich der F- bzw. G-Junioren besteht die Möglichkeit, im
Wege der jeweiligen Turnierausschreibung zu bestimmen, dass über die in
den Buchstaben a) bis c) vorgeschriebene Spieleranzahl jeweils ein weiterer
Spieler pro Mannschaft zusätzlich eingesetzt werden kann. Es sind
zugelassen:
a) Spielfeldgröße 16 x 30 Meter - 3 Feldspieler, 1 Torwart, sowie weitere 4
Auswechselspieler, bei C-, D-, E-, F-, G-Junioren und Juniorinnen 4
Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 5 Auswechselspieler;
b) Spielfeldgröße 25 x 40 Meter - 4 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 5
Auswechselspieler;
c) Spielfeldgröße 30 x 60 Meter - 5 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 6
Auswechselspieler.
2. Werden vom Veranstalter für ein Turnier Einsatzbeschränkungen hinsichtlich
der Gesamtspielerzahl erlassen, so darf diese lt. Absatz (1) zulässigen Spieler
plus 2 nicht unterschreiten
3. Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen
Spiel gehören, sowie maximal drei weitere Personen.
4. Der Spielführer ist verantwortlich, dass die Zahl der Spieler seiner Mannschaft
auf dem Spielfeld die zugelassene Zahl nicht übersteigt.
5. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist
dieses zu unterbrechen. Für die Dauer von zwei Minuten muss diese
Mannschaft mit einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat
die Spieler zu bestimmen, die das Spielfeld verlassen müssen.
Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo
der Ball bei der Spielunterbrechung war.
6. Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel ist erlaubt) erfolgt
grundsätzlich im Bereich der Mittellinie. Ist dies nicht möglich, dann von der
Torlinie aus. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen.
Das Verlassen und das Betreten des Spielfeldes muss jedoch immer von
derselben Stelle aus erfolgen.
7. Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.
§ 9
Ausrüstung der Spieler
1. Die Spieler müssen Spielkleidung tragen. Es dürfen nur Sportschuhe
(Laufschuhe) ohne Stollen getragen werden. Spielen ohne Schuhe ist nicht
gestattet. Auch soll darauf geachtet werden, dass die Spieler Laufschuhe mit
heller Sohle tragen, damit der Hallenboden geschont wird.
2. Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung
wechseln. Die jeweiligen Veranstalter der Turniere sind aufgefordert, zwei
verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten.
3. Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht.
§ 10
Spielzeiten
Höchstspielzeiten
Spielzeit
(maximal)
Verlängerung
(maximal)
ohne Verlängerung
(maximal an einem Tag)
Herren/Sen./Frauen
2 x 15 Min.
2 x 5 Min.
120 Min.
A-/B-Junioren 2 x 12 Min. 2 x 3 Min. 120 Min.
C-/D-Junioren 2 x 10 Min. 2 x 3 Min. 100 Min.
E-/F-/G-Junioren 2 x 7 Min. 2 x 3 Min. 80 Min.
Juniorinnen 2 x 10 Min. 2 x 3 Min. 100 Min.
Hallenturniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel (Pause) durchgeführt. In
Ausnahmefällen (Gesamtspielzeit bis zu 15 Minuten) kann der Halbzeitwechsel
entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung festzuhalten.
§ 11
Spielbestimmungen
1. Die Abseitsregel ist aufgehoben.
2. Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung
eines Strafstoßes. Die Regelung bezüglich des Zuspiels zum Torwart (Regel
XII) ist für die Altersklassen E-, F- und G-Junioren sowie die D-Juniorinnen
aufgehoben.
3. Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball)
müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom
Ball entfernt sein.
4. Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme
des Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und
mindestens fünf Meter vom Ausführungspunkt entfernt sein.
5. Alle Freistöße und der Anstoß sind indirekt auszuführen.
6. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
7. Bei einem Seitenausball ist das Spiel durch Einrollen fortzusetzen. Bei Abstoß,
Abschlag oder Abwurf muss der Ball in der eigenen Hälfte von einem weiteren
Spieler berührt werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es auf der Mittellinie einen
Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Diese Bestimmung gilt für jegliches
Spiel des Torwarts aus dem Strafraum heraus, wenn er zuvor den Ball
kontrolliert hatte. Das Spiel nach Toraus kann der Torwart entweder mit dem
Fuß (als Abstoß) oder mit der Hand (als Abwurf) fortsetzenl.
8. Berührt der Ball die Hallendecke oder einen nicht zum Spielfeld gehörenden
Gegenstand, muss der Schiedsrichter einen Freistoß unterhalb des
Berührungspunktes verhängen. Erfolgt diese Berührung innerhalb des
Strafraumes, so ist der Freistoß auf der Strafraumgrenze auszuführen.
9. Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Feldverweis auf
Zeit von zwei Minuten, gelb-rote Karte, endgültiger Feldverweis) aussprechen.
Nach gelb-roter Karte oder endgültigem Feldverweis (rote Karte) muss die
betreffende Mannschaft zunächst zwei Minuten mit einem Spieler weniger
spielen, kann sich dann aber wieder ergänzen. Erzielt während der Strafzeit
die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort
wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher
Unterzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für
die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite. Der
mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft
wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis mit roter Karte
betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies
ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und
zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich.
10. Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch Zeitstrafen nicht auf weniger
als drei verringert werden. Weitere Zeitstrafen sind so lange auszusetzen, bis
sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler ergänzen darf. Der zunächst auf
die Abbüßung seiner Zeitstrafe wartende Spieler darf bis zum Antritt der Strafe
am Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er durch einen anderen Spieler ersetzt
werden kann.
11. Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem
günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1
als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet.
12. Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O.-System
unentschieden, so werden diese entsprechend den Bestimmungen des § 10
verlängert. Endet die Verlängerung unentschieden, wird der Sieger durch
Siebenmeterschießen ermittelt. Die Entscheidung kann auch ohne
Verlängerung sofort durch Siebenmeterschießen herbeigeführt werden. Die
entsprechende Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung muss vor
Turnierbeginn festgelegt sein.
13. Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet
zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel
unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so
entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird
ein Siebenmeterschießen durchgeführt.
Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine
Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer
noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser
Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der
Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein
Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften
notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen
heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr
erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied
feststellbar ist, wird ein Siebenmeterschießen durchgeführt.
14. Zum Siebenmeterschießen benennt jeder Verein sechs Spieler, von denen
einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur
Verfügung, so tritt auch der Gegner mit fünf an. Mit weniger als fünf Spielern
kann ein Siebenmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende
Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft
während des Siebenmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die
Entscheidung fortgeführt.
§ 12
Spielleitung
1. Alle Hallenturniere mit Teilnahme von Herren- und Frauenmannschaften sowie
A- und B-Junioren und B-Juniorinnen müssen, alle anderen Hallenturniere
sollen von geprüften Schiedsrichtern geleitet werden.
2. Den jeweiligen Schiedsrichtern können Torrichter bzw. Linienrichter zur
Verfügung stehen.
§ 13
Turniermodus
1. Den Turnierablauf legt der veranstaltende Verein oder das Verbandsorgan
unter Berücksichtigung dieser Richtlinien fest.
2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der
Spiele und evtl. auszutragender Entscheidungsspiele, Verlängerungen und
Siebenmeterschießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
§ 14
Durchführung von Turnieren
1. Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden
Verein oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei
Personen bestehen.
2. Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters
während des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch
ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und
Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.
3. Von der Turnierleitung ist eine Ergebnisliste zu führen und nach Abschluss
des Turniers mit den Spielerlisten (BFV-Hallenspielbericht) an den
zuständigen Spielleiter des BFV einzusenden.
4. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt, zumindest aber ein ausgebildeter
Sanitäter anwesend sein. Dabei kann der Veranstalter auch die örtlichen
Gegebenheiten hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungsdienst
in Betracht ziehen.
§ 15
SR-Spesenregelung
Die Schiedsrichter berechnen die Fahrtkosten nach der SR-Spesenordnung und
erhalten folgende Aufwandsentschädigung:
a) Junioren-/Juniorinnen-Hallenturnier: je angefangene Stunde
Turniereinsatz Euro 3,00
b) Herren-, Senioren- und Frauen-Hallenturnier: je angefangene Stunde
Turniereinsatz Euro 4,50